Wer vor kurzem seinen Arbeitsplatz gewechselt hat und zudem auch noch von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung gewechselt ist, dem könnten noch Unannehmlichkeiten bevorstehen. Denn durch die neue Gesundheitsreform kann nur noch gewechselt werden, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 47.250 Euro brutto) überschritten wird. Wer da bei seinem Einstellungsgespräch über seinvorheriges Gehalt geflunkert hat, könnte in Erklärungsnot kommen …
Verfasst von: internettes | Mai 13, 2007
Arbeitgeberwechsel und Wechsel der KV
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